Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen Psychische Belastung - GBU Psych
Wenn im Betrieb zwischen Belastung und Herausforderung nicht mehr klar unterschieden werden kann, wird es auf lange Sicht möglicherweise gefährlich für einen Betrieb! Die Folgen sind dann ein erhöhter Krankenstand, Mitarbeiter-Fluktuation, steigende Fehlerquoten und Qualitätsprobleme, Konflikte und Auseinandersetzungen bis hin zu Mobbing unter Mitarbeitenden.
Um diese Spirale zu vermeiden,
wurden 2013 die Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen eingeführt, unter anderem für die psychische Belastung am Arbeitsplatz.
Grundlage dafür sind die §§ 4, 5 und 6
des Arbeitsschutzgesetzes mit ihren
verschiedenen Anforderungen.
Warum insbesondere die Vermeidung erhöhter
psychische Belastungen am
Arbeitsplatz so wichtig ist, wird deutlich, wenn die möglichen Folgen in den Fokus gerückt werden: Bei den Krankheitsursachen stehen die psychischen Belastungen an
dritter Stelle. Deren Zahlen sind im
Zeitraum von 2012 bis 2022 um 48 % gestiegen (Quelle: BKK Gesundheitsreport 2022).
Wenn z. B. ein Schlüssel-Mitarbeiter für ein paar Wochen ausfällt, wird man das im Betrieb unweigerlich merken. In der langfristigen Entwicklung wird es nicht besser – bei den Ursachen krankheitsbedingter Frühverrentung stehen psychische Belastungen inzwischen an der Spitze (DRV Bericht 2021).
Prävention ist ein wichtiges Instrument,
um den Betrieb aber auch das
Gesundheits- und Rentensystem nicht zu gefährden. Daher erwartet der Gesetzgeber von Unternehmen eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz für die
psychische Belastung, kurz GBU
Psyche. Mit einer guten Vorbereitung dieser Maßnahme sowie der Auswertung mit den Verantwortlichen eines Unternehmens können sich zukünftig krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren, die Zusammenarbeit und
die
positive Grundstimmung deutlich erhöhen
und damit auch signifikant der
betriebliche Erfolg positiv beeinflusst werden.