Die GBU-Psyche für Dein Unternehmen

Die GBU ist im § 5 ArbschG geregelt, im Abs. 6 findest Du die Psychischen Belastungen.

In der ISO 10075 1-3 ist geregelt, wie sie gemacht werden muss.

 

Bei der Gestaltung Ihrer Arbeitssysteme müssen personelle, technische, organisatorische und soziale Faktoren sowie die Auswirkungen ihrer Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Die Psychische Arbeitsbelastung wird aus dem komplexen Zusammenspiel von individuellen, technischen, organisatorischen und sozialen Faktoren gem. ISO 100756-2 beschrieben. Dazu gibt es Messverfahren gem. ISO 10075-3, für deren Einhaltung Sie bzw. Ihr SIFA verantwortlich ist.

 

Die GDA – die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ – prüft das im Rahmen ihrer Arbeitsperioden. Kontrolliert werden 200.000 kleine und mittelständische Unternehmen mit mit 10 – 250 MA. Die Richtlinien für die Kontrollen stehen im  ArbSchG., § 21.

 

Mein Angebot an Sie:

Spare Sie sich und Ihrem Sifa viel Zeit und Geld und lassen Sie in einem ersten kostenlosen Gespräch Ihren Status Quo klären. Dann wissen Sie, ob Sie mit Ihren aktuellen Maßnahmen auf der sicheren Seite Sind!

Nutze die Chancen der GBU-Psyche als Seismograf und Stimmungsbarometer!

Holen Sie Ihr Team mit ein paar ausgewählten Fragen auch in empfindlichen, persönlichen Bereichen präventiv ab und fang Sie die Stimmung ein. Anonym, professionell und erprobt!