Betriebliches Gesundheitsmanagement (BEM)

 

Warum ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig für Sie als Unternehmer?
Wenn Sie den Absatz 2 des § 167 SGB IX lesen, stellen Sie fest, dass hier nicht nur Schwerbehinderte angesprochen werden, sondern ganz allgemein von Beschäftigten gesprochen wird.


Sie kennen das – ein besteht eine Krankschreibung länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Soweit so gut. Sie können aber verpflichtet sein – und das schon bei einer Anzahl von weniger als 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – präventiv tätig zu sein und ein Angebot zu machen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welchen Leistungen und Hilfen einer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das greift sogar schon, wenn die AU in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt sechs Wochen und mehr beträgt.


Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind eines der größten Risiken für ein erfolgreiches Unternehmen. Ihre Herausforderung als Unternehmer ist es, diese möglichst gering zu halten und betriebsbedingte Ursachen weitestgehend auszuschließen. Betriebsbedingte Ursachen können z. B. der klassische Arbeitsunfall sein, aber auch vermehrt psychische Belastungen durch steigende Anforderungen, mangelnde Kommunikation oder sogar ungünstige Prozesse im Arbeitsfluss.

 

Für das BEM gibt es klar definierte Prozesse, um die Interessen aller beteiligten Seiten zu schützen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten, ob Sie die nötigen Anforderungen auch als kleines und mittelständisches Unternehmen erfüllen. Gerne begleiten wir Sie interessenwahrend für alle beteiligten Seiten. Gem. Abs. 3 des Gesetzes können die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.